Satzung der Ev. Jugend in der Nachbarschaft Neu Wulmstorf – Elstorf

Präambel

Wir, die Ev. Jugend in der Nachbarschaft Neu Wulmstorf | Elstorf (Ev. Jugend NWE), bekennen uns zum christlichen Glauben und sehen die Ev. Jugend als einen Wegbegleiter für Kinder und Jugendliche.

Wir sind eine Gemeinschaft, die sich grundsätzlich gegen jede Art von Diskriminierung und Gewalt stellt und niemanden ausgrenzt. Dabei machen wir es uns zur Aufgabe jedem das Gefühl zu vermitteln, gebraucht zu werden, Stärken einzelner zu fördern, Schwächen richtig einzuschätzen, Kompetenzen und Fähigkeiten zu entdecken und viele (Lebens-)Erfahrungen zu sammeln.

Hierfür bieten ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinander vielfältige Angebote auf der Grundlage christlicher Werte und Überzeugungen für Kinder und Jugendliche (6-27 Jahre) an. Junge Menschen kommen zusammen, um Gemeinschaft miteinander und mit dem dreieinigen Gott zu erleben. Unser Ziel ist die Förderung von Gemeinschaft in der Nachbarschaft sowie der Umgebung. Jede und jeder ist willkommen und wird so angenommen, wie sie oder er ist. Wir grenzen uns nicht von anderen ab oder heben uns hervor. Wir begegnen jedem mit Wertschätzung, Offenheit und Nächstenliebe und suchen den Kontakt.

Unser Symbol ist das Kreuz auf der Weltkugel (Kugelkreuz), welches unseren Glauben und unsere Zugehörigkeit zur Ev. Jugend der Landeskirche Hannovers sowie deutschlandweit widerspiegelt.

 

  1. Geltungsbereich
  • Die Ev. Jugend in der Nachbarschaft Neu Wulmstorf-Elstorf (im Folgenden Ev. Jugend NWE) betreibt Jugendarbeit im Sinne des §11 und ist Jugendverband gemäß § 12 des Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) / Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Grundlage für die Arbeit der Ev. Jugend NWE ist diese Satzung und das vom Kirchenkreistag des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hittfeld am 23.10.2019 beschlossenen „Nachbarschafts-Konzept 2.0“ (siehe Anlage 2). Wir sehen uns den Werten der Ev. Jugend gemäß der „Ordnung der Evangelischen Jugend“ (01.01.2018) verpflichtet.
  • Unsere Jugendarbeit meint und beinhaltet die Arbeit mit Kindern (6-12 Jahre) und Jugendlichen (13 bis 27 Jahre).

 

  1. Mitglieder:innen und Stimmrecht
  • Mitglieder: innen der Ev. Jugend NWE sind alle interessierte, aktiven Ehrenamtlichen ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
  • Stimmrecht haben alle Mitglieder der Ev. Jugend NWE

 

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  1. Aufgaben

3.1 Ehrenamtlichkeit

Als Jugendverband richtet sich der Blick der Ev. Jugend NWE vor allem auf die Ehrenamtlichen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Nachbarschaft mitwirken.

Hier sind ihre Aufgaben vor allem die

  1. Schaffung von Möglichkeiten und Strukturen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  2. Schaffung, Unterstützung, Durchführung und Teilnahme von/ an Angeboten zur Schulung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden
  3. Konkrete Umsetzung von Angeboten, Projekten, Aktionen, Events und Freizeiten für Kinder und Jugendliche

 

3.2 Jahresplanung

Aktive Gestaltung und Teilnahme an der Jahresplanung der Ev. Jugend NWE, welche jedes Jahr in Form einer ein- oder mehrtägigen Veranstaltung stattfindet

 

3.3 Finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit

  1. Beantragung öffentlicher Zuschüsse für die Nachbarschaft und Entscheidung über die Vergabe der Mittel im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien.
  2. Unterstützung der Mitglieder bei der Einwerbung von Drittmitteln (Fundraising)

 

3.4 Haushalt

  1. Es gibt seit dem 01.01.2017 eine Kostenstelle für die Nachbarschaftsjugend (inkl. Fahrtkosten) im Kirchenkreis Hittfeld. Die Kostenstelle soll immer separat abgeschlossen werden, d.h. Defizite und Gewinne werden ins Folgejahr übertragen (Beschluss des Koordinierungsausschusses vom 17.11.2016). Die Zahlstelle für die Nachbarschaftsjugendarbeit wird nach den im Kirchenkreis üblichen Modalitäten durch den Diakon/ die Diakonin geführt.
  2. Die Ev. Jugend NWE erarbeitet jährlich einen Haushaltsplan für das folgende Jahr. Über die Ausgaben und Verwendungszwecke der Gelder können die Mitglieder der Ev. Jugend NWE im NJK in Absprache mit dem/ der hauptamtlichen Diakon:in entscheiden.
  3. Der NJK beschließt den Haushalt der Ev. Jugend NWE

 

  1. Das Entscheidungsgremium

Der Nachbarschaftsjugendkonvent (kurz: NJK), ist das Entscheidungsgremium der Ev. Jugend NWE

Der NJK arbeitet auf Grundlage der Anlage 1.

  1. Der NJK findet mindestens vier Mal im Jahr statt
  2. Alle Entscheidungen (bspw. für gemeinsame Vorhaben, Freizeiten, Aktionen oder Finanzen) werden im NJK koordiniert und beschlossen
  3. Eine Einladung mit Tagesordnung ist bis spätestens eine Woche im Voraus an alle Mitglieder:innen vom Vorstand zu senden
  4. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder:innen anwesend sein
  5. Für alle Beschlüsse ist eine einfache Mehrheit vonnöten, wenn nicht anders definiert
  6. Der NJK wählt den Vorstand (2), die KK-Experten:innen (2), Mitglieder:innen für den Koordinierungsausschuss (2 + 2 Vertreter:innen) und das NBA-Team (7), auf Antrag auch geheim
  7. Alle Mitglieder:innen werden für einen Zeitraum von einem Jahr im ersten NJK des Jahres gewählt
  8. Einzelne Mitglieder:innen haben die Möglichkeit von ihrem Amt zurückzutreten, unter Berufung einer Stellvertretung für den restlichen Zeitraum
  9. Die Aufgabe und Funktion einzelner endet, wenn die Mitglieder:innen nicht mehr aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, unter Berufung einer Stellvertretung für den restlichen Zeitraum
  10. Der NJK tagt öffentlich
  11. Beschließt den Haushalt der Ev. Jugend NWE in Absprache mit dem/ der hauptamtlichen Diakon:in

 

  1. Vollversammlung im Kirchenkreis

Die Vollversammlung steht für einen Austausch und eine Vernetzung mit den anderen Nachbarschaften im Kirchenkreis. Organisiert, eingeladen und geleitet wird die Vollversammlung durch den Vorstand der Ev. Jugend im Kirchenkreis Hittfeld. Das Stimmrecht bei der Vollversammlung geht mit dem Stimmrecht beim NJKs einher.

 

  1. Der Vorstand der Ev. Jugend NWE

Der Vorstand der Ev. Jugend NWE ist für folgende Aufgaben zuständig

  1. Sitzungsleitung des NJK´s

(Kernaufgaben: Fristgerechte Einladungen zu den NJKs, das Vorstellen neuer Ideen sowie das Ermöglichen und Leiten einer Diskussion)

    2. Erarbeitung der NJK- Tagesordnung mit dem/ der Diakon:in der Nachbarschaft

    3. Bindeglied zwischen den ehrenamtlichen Mitarbeitenden und den hauptamtlichen Mitarbeitenden, hier insbesondere des Diakons/ der Diakonin der Nachbarschaft

   4. Vertritt die Ev. Jugend NWE nach außen

 

  1. Aufgabenbereich des NBA-Teams

Das NBA-Team (NBA steht für NachBarschaftAktions-Team) arbeitet engagiert und zielorientiert an neuen Ideen und Projekten der Ev. Jugend NWE. Es trägt die Vision und das Ziel, die Jugendarbeit in der Nachbarschaft stetig weiterzuentwickeln und zu beleben. Das NBA-Team ist zuständig für die Inhalte und Organisation des Jugendtreffs und Jugendaktionen und dient als vertrauenswürdiger Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen in der Nachbarschaft.

 

  1. Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden der Ev. Jugend NWE werden in ihrer Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit (im Durchstarterkurs oder auf der Jugendleiter:innen-Schulung [JuleiCa] im Grundkurs/ Aufbaukurs) in folgenden Punkten geschult, sensibilisiert und unterschreiben folgende Teamverträge/ Selbstverpflichtungen, bevor sie aktiv in die Mitarbeit einsteigen:

  1. Schutzkonzept der Ev. Jugend zum Schutz sexualisierter Gewalt und vor grenzverletzendem Verhalten
  2. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Verhinderung von Kindeswohlgefährdung der Landeskammer der Evangelischen Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (Teamvertrag und Selbstverpflichtung)
  3. Alle Mitarbeitende unserer Nachbarschaft müssen unterschreiben, dass sie das Schutzkonzept des Kirchenkreises und der jeweiligen Kirchengemeinde zur Kenntnis genommen haben und die Selbstverpflichtung, sich daran zu halten, eingehen. Mit der Selbstverpflichtung geht die Einhaltung der Umgangs- und Verhaltensregeln, die im Kirchenkreis gelten, einher.
  4. Für alle volljährigen Mitarbeitenden gilt für die Mitarbeit, dass sie ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen. Die Dokumentation der Einsichtnahme erfolgt vor Ort bei dem/ der Diakon:in. Für alle minderjährigen Mitarbeitenden gelten die unterzeichneten Teamerträge und Selbstverpflichtungen.

 

  1. Satzungsänderung

Um die Satzung zu ändern, muss ein Antrag zur Änderung in den NJK gebracht werden, der mit einer 2/3 Mehrheit verabschiedet werden muss. Alle 2 Jahre soll die Satzung auf Aktualität geprüft und ggf. überarbeitet werden. Hierfür wird ein Team im NJK gewählt.

 

Diese Satzung tritt mit Zustimmung und Beschluss des NJK´s am 23. November 2024 in Kraft.

Der Koordinierungsausschuss der Nachbarschaft Neu Wulmstorf – Elstorf hat die Satzung der Ev. Jugend in der Nachbarschaft Neu Wulmstorf | Elstorf  28. Dezember 2024  zur Kenntnis genommen und unterstützt die Ev. Jugend NWE bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Koordinierungsausschuss schafft die Voraussetzung für vielfältige Formen der Arbeit der Ev. Jugend NWE.

 

Stand: 23.11.2024